Unzufrieden mit der Barrierefreiheit von Webseiten und Apps einer Behörde? Die Ombudsstelle kann helfen!

Für Webseiten und Apps von Behörden und anderer öffentlicher Stellen in Sachsen-Anhalt ist es Pflicht: das Kontaktformular. Es ist für Nutzende ein wichtiges Mittel, um Barrieren mitteilen und Hilfe erhalten zu können. Darauf weist die Ombudsstelle anlässlich der Aktionswochen zum "Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" am 5. Mai 2022 hin. Die Aktionswochen sollen dazu genutzt werden, Barrieren sichtbar zu machen. Sie sollen Menschen mit Behinderung unterstützen, sich für ihre Rechte einzusetzen.

Kommt es nach einer Meldung über das Kontaktformular nicht zu einer Lösung, kann die Ombudsstelle helfen. Ähnlich wie eine Schlichtungsstelle versucht die Ombudsstelle, eine Einigung zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Ombudsstelle dabei zu unterstützen.

Häufige Barrieren auf Webseiten und Apps

Ein typisches Beispiel für eine häufig anzutreffende Barriere sind fehlende Alternativtexte. Ein Alternativtext beschreibt den Inhalt eines Bildes oder einer Grafik. Er kann über eine spezielle Software vorgelesen werden. Vor allem blinde Menschen nutzen eine Vorlesesoftware. Auch klickbare Bildzeichen benötigen einen Alternativtext. Beispiele für klickbare Bildzeichen sind eine Lupe für die Suchfunktion oder ein Drucker für die Druckerfunktion. Ohne einen Alternativtext können blinde Menschen diese Funktionen nicht benutzen.

Sehr häufig fehlt es auch an ausreichenden Kontrasten. In diesem Fall ist die Wahrnehmung von Inhalten für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen beeinträchtigt. Das gilt auch für die Auswahl eines Menüpunktes oder von anderen Funktionen. Dann ist die Navigation auf der Webseite oder in der App schwierig bis unmöglich.

Wie können Behörden Barrieren gemeldet werden?

Damit Barrieren gemeldet und Abhilfe geschaffen werden kann, müssen öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt auf ihren Webseiten und Apps ein Kontaktformular zur Verfügung stellen. Dieses Kontaktformular ist Bestandteil der sogenannten „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Auf Meldungen von Barrieren über das Kontaktformular müssen öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt innerhalb eines Monats antworten. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Landesämter, Gemeinden und Hochschulen. Auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Stadtwerke können öffentliche Stellen sein.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

An die Ombudsstelle kann sich jeder Mensch wenden, der die Barrierefreiheit einer Webseite oder App gegenüber der öffentlichen Stelle bemängelt hat und mit der Antwort nicht zufrieden ist. Auch wer innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten hat, kann die Unterstützung der Ombudsstelle in Anspruch nehmen. Die Beschwerde ist kostenfrei. Es spielt keine Rolle, ob der Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Auch wer nicht durch eine Barriere behindert wird, kann eine Barriere melden und sich an die Ombudsstelle wenden.

Fehlt die Erklärung zur Barrierefreiheit auf einer Webseite oder App, kann direkt die Ombudsstelle angerufen werden. Eine sofortige Beschwerde bei der Ombudsstelle ist auch möglich, wenn in der Erklärung zur Barrierefreiheit kein Kontaktformular vorhanden oder verlinkt ist oder das Kontaktformular nicht barrierefrei bedienbar ist.

Weitere Informationen und Links

Die Ombudsstelle bietet auf ihrer Webseite Online-Formulare an. Mit ihnen kann schnell und einfach eine Beschwerde eingereicht werden. Die Formulare und weitere Informationen zur Ombudsstelle gibt es hier: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle.