GÄSTELIEBLING 2025 - Kriterien wurden angepasst
Die Wettbewerbskriterien für den GÄSTELIEBLING, den der Tourismusverband Sachsen-Anhalt als Lizenznehmer vom LTV Sachsen auch 2025 durchführt kommt mit angepassten Kriterien daher.
Was bleibt gleich?
Nach wie vor sind alle Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit mind. 70 Onlinebewertungen sowie alle Ferienwohnungen mit mind. 50 Onlinebewertungen im Kalenderjahr 2024 automatisch für den GÄSTELIEBLING 2025 qualifiziert.
Was ändert sich?
Bisher setzte sich die Auswertung des Wettbewerbs zu 30 % aus der Gesamtnote, zu 60 % aus der Service- und Kundenorientierung sowie zu 10 % aus dem individuellen Umgang mit den Onlinebewertungen zusammen. Diese Verteilung wurde angepasst. Die Gesamtnote nimmt weiterhin 30 % ein, die Service- und Kundenorientierung liegt nun bei 50 % und der individuelle Umgang mit den Bewertungen erfährt eine Steigerung auf 20 %.
Nach diesen Kriterien werden die Regionssieger bestimmt.
Zur Ermittlung der Landessieger werden die Regionssieger des Weiteren auf ihr Nachhaltigkeitsmanagement sowie ihre Onlinesichtbarkeit überprüft.
Die Bewertungskriterien sind:
Nachhaltigkeitsmanagement:
Nachhaltigkeitszertifikat oder
- Nachweis Mitarbeiterschulung zum Thema Nachhaltigkeit (im letzten Jahr)
- Nachweis Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb (z.B. Zimmer, Frühstück, Energiesparmaßnahmen)
- Nachweis Zusammenarbeit mit lokalen/regionalen Unternehmen
- Nachweis über Anreiz und Information zur umweltverträglichen Mobilität vor Ort
Online-Sichtbarkeit:
- Sicherheit: Website mit HTTPS-Verschlüsselung
- Buchbarkeit: Online (direkt oder auf Anfrage)
- Rechtliche Pflichtangaben: Vollständiges Impressum & Datenschutzerklärung
- Nutzerfreundlichkeit: Mobiloptimiertes Design & einfache Navigation
- Google-Präsenz: Aktuelles und vollständiges Google-Unternehmensprofil