Neues Gartenträume-Magazin macht neugierig auf Gartenreisen in Sachsen-Anhalt

Pünktlich zur Gartensaison ist das Gartenträume-Magazin 2023 erschienen. Die vom Verein Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt herausgegebene 36-seitige Broschüre macht mit spannenden Gartengeschichten, vielen Fotos und hilfreichen Serviceinfos Lust auf Ausflüge in die 50 schönsten und bedeutendsten grünen Oasen des Landes.

Leserinnen und Leser erfahren zum Beispiel, wo sich Gartenträume-Touren mit Entdeckungen an der „Straße der Romanik“ verbinden lassen. Die beliebte Architekturroute feiert 2023 ihr 30-jähriges Jubiläum. Sie trifft an 18 Orten auf Gartenträume-Parks und bietet unter anderem in Naumburg, Quedlinburg und Magdeburg Einblicke in die Kunstfertigkeit mittelalterlicher Baumeister. Zudem finden sich im Magazin Anregungen für alle, die gern radeln und wandern sowie nützliche Gartentipps für Hobbygärtner:innen. Zum Service gehören neben einer Übersichtskarte und Veranstaltungshinweisen darüber hinaus Informationen zu besonderen Ausstellungen, Familienangeboten und einzigartigen Übernachtungsmöglichkeiten.

Ergänzend zum Magazin gibt es das Faltblatt „Gartenträume Sachsen-Anhalt“ mit Kurzbeschreibungen zu allen 50 Gartenträume-Parks. Beide Publikationen sind kostenfrei und können auf www.gartentraeume-sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter Tel.: 0391-5934253 bestellt werden. Zudem können die Publikationen auf der genannten Website online gelesen werden.

Hintergrund:

Im Jahr 2000 initiierte das Land Sachsen-Anhalt ein in Deutschland einzigartiges Vorhaben. Stellvertretend für die rund 1.000 Gartendenkmale des Landes wurden die bedeutendsten und schönsten Anlagen ausgewählt und im denkmalpflegerisch-touristischen Netzwerk „Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt“ zusammengefasst. Die Gartenträume haben sich zu einer etablierten touristischen Marke Sachsen-Anhalts entwickelt. Etwa zwei Millionen Gäste besuchen die 50 Anlagen jährlich. Der Gartenträume-Verein setzt sich für den Erhalt, die öffentliche Wertschätzung sowie die touristische Nutzung der beteiligten Parkanlagen ein.