BMDV startet neues Förderangebot für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Wissing: Wir machen Fahrradparken an Bahnhöfen sicher und bequem

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet eine neues Förderangebot für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Ziel ist es, Radverkehr und öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) besser miteinander zu verknüpfen. Damit wird vor allem die Kombination aus Fahrrad und Bahn auch für Pendler attraktiver. Hierfür stellt der Bund bis 2026 bis zu 110 Millionen Euro zur Verfügung.

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

"Wir stärken klimafreundliche Mobilität in Deutschland! Wir brauchen gute Angebote, damit die Bürgerinnen und Bürger gerne das Fahrrad nutzen. Gerade im Zusammenspiel mit der Bahn kann das Rad zu einer attraktiven Alternative auch für längere Strecken und den ländlichen Raum werden. Deshalb unterstützen wir die Länder und Kommunen nicht nur beim Neu- und Ausbau von sicheren und flächendeckenden Radwegen, sondern starten jetzt ein neues Förderangebot für das sichere Fahrradparken an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs. Gerade dort mangelt es noch an geschützten und sicheren Abstellanlagen. Bundesweit fehlen alleine an Bahnhöfen bis zu 1,5 Millionen Fahrradabstellplätze. Viele Menschen würden Rad und Bahn häufiger nutzen, wenn sie ihr Fahrrad oder E-Bike am Bahnhof sicher abstellen könnten. Mit unserer Förderung setzen wir hier an und unterstützen die Länder und Kommunen dabei, diese Lücke zu schließen. Denn klar ist: Wenn ich morgens mein Fahrrad am Bahnhof abstelle und mit dem Deutschlandticket weiterfahre, möchte ich sicher sein, dass ich es nach meinem Arbeitstag dort auch wiederfinde. Dafür sorgen wir jetzt und lassen Rad und Bahn näher zusammenrücken."

Der Förderaufruf startet am 6. März 2023. Gefördert wird die Planung und der Bau von Fahrradparkhäusern, großen Sammelschließanlagen und automatischen Fahrradparktürmen an Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehr. Gefördert wird auch die Nutzung von leerstehenden oder untergenutzten Räumen im Bahnhofsumfeld sowie zusätzliche Baumaßnahmen zur Anbindung von Fahrradparkhäusern an das Radwegenetz.

Der Förderaufruf richtet sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Mit diesem neuen Förderaufruf ergänzt das BMDV seine Maßnahmen für einen schnellen und qualitativ hochwertigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur um ein weiteres wichtiges Element. Bereits zu Beginn des Jahres hat das BMDV im Rahmen des Haushalts 2023 wichtige Förderprogramme, etwa das stark nachgefragte Sonderprogramm „Stadt und Land“ bis zum Jahr 2028 verstetigt. Darüber hinaus berät die vom BMDV geförderte Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ die Länder und Kommunen bei Fragen zu baulichen Umsetzungsmöglichkeiten, Betreiberkonzepten und verkehrlicher Anbindung.

Der Förderaufruf erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020. Zuständiger Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Alle Informationen rund um den Förderaufruf sowie Hinweise zum Interessensbekundungsverfahren finden Sie auf der Webseite des BALM unter folgendem Link:

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr