Digitale Vereinssprechstunde: Beratung zur Kulturförderrichtlinie und zum Corona-Sondervermögen

22. September @ 18:00 – 19:00

Die Landesregierung hat beschlossen, 2023 Vorhaben im Kulturbereich mit Hilfe eines Corona-Sondervermögens zu fördern. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“. Mindestbetrag der Landesförderung sind 5.000 Euro und der Höchstbetrag 25.000 Euro. Anträge für 2023 und gegebenenfalls für Folgejahre können bis um 1. Oktober 2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Referat 303 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine digitale Vereinssprechstunde an, in der Sie Ihre Fragen zu den Fördermitteln stellen können.

Am Donnerstag, den 22. September 2022, von 18 bis 19 Uhr berät Ulrike Dietrich Sie gern in unserem digitalen Meetingraum bei WEBEX. Bitte melden Sie sich unter  an oder folgen Sie diesem Link: https://landesheimatbundsachsenanhaltev.my.webex.com/landesheimatbundsachsenanhaltev.my/j.php?MTID=m92aa86f7cde88c54252a56d978a969bc