Förderprogramm Denkmalerhalt & Kulturtouristische Nutzung Historischer Bauten

Verlängerung der dritten Bewerbungsrunde bis 15.04.2024

Denkmalerhalt und Kulturtouristische Nutzung historischer Bauten

Burgen, Schlösser, historische Gärten, Herrenhäuser, Gutshöfe und ehemalige Klöster, aber auch Bürger- und Bauernhäuser, Mühlen und Scheunen sowie Industrieanlagen stellen als Zeugen unserer Vergangenheit ein einzigartiges kulturelles Erbe der deutschen Geschichte dar.

Ziel des Förderprogramms des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. 

Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Vordergrund steht. Als Eigentümer:in oder Besitzer:in historischer Bauten können Sie sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro bewerben. Durch diese finanziellen Fördermittel, die der Verein dank einer großzügigen Spende von Airbnb bereitstellen kann, sowie eine begleitende fachliche Beratung soll eine denkmalgerechte (Teil-)Sanierung der Bauwerke und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote, ermöglicht werden. Zudem sollen die damit zu erzielenden Einnahmen einen Beitrag zur Finanzierung des Erhalts des jeweiligen Denkmals darstellen.

Sowohl private Eigentümer:Innen und Besitzer:innen historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen können so  unterstützt werden, Ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.

Kriterien für das Förderprogramm von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. 

Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien:

  • Denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten
  • Stärkung ländlicher Regionen
  • Identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal
  • Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
  • Nutzungskonzept/ Zugänglichkeit für den Kulturtourismus

(Die Reihenfolge stellt keine Wertung da)

Bewerbungsverfahren und Auswahl für das Förderprogramm: 

Als Antragsstellende können Sie sich zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über diese Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland abrufen. Diese Anträge sind dann, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen.  Nach einer fachlichen Prüfung und Empfehlung zur Förderung durch eine Fachkommission folgt die finale Nominierung der zu fördernden Projekte durch eine Jury. Die Jury ist mit Vertreter:innen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weiteren namhaften Persönlichkeiten und Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus besetzt. Diese kommen von bekannten Fachorganisationen, Verbänden und Einrichtungen, wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), dem Deutschen Tourismusverband (DTV) und der touristischen Buchungsplattform Airbnb. Im Juni 2023 wurden die Gewinner:innen der ersten Förderrunde bekannt gegeben, derzeit befinden wir uns in der Bewerbungsphase der dritten Förderrunde, die am 12.02.2024 gestartet ist und noch bis zum 08.04.2024 läuft.

Vollständiges Förderprogramm zum Download: SGD Förderprogramm 2023

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Alle Informationen hier.