Förderprogramm Energie Sachsen-Anhalt

Förderart: Zuschuss (Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung)
Fördergegenstand: Investitionen zur Energieeinsparung sowie ergänzende Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise:

  • Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten
  • energetische Optimierung von Prozessen, Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen, Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration, Beleuchtung (z. B. Umrüstung auf LED)usw.
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, auch unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
  • Strom- und Wärmespeicher
  • Mess- und Regeltechnik
  • Wärmerückgewinnung
  • Fördervoraussetzungen

Maßnahme muss in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt realisiert werden
Maßnahmen dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen; dies gilt insbesondere für das gesetzlich verpflichtende Energieaudit
Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen
Nachweis eines Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsystems
spezifische Endenergieeinsparung von mind. 20 Prozent (gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre - bezogen auf die Maßnahme)

förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 10.000 Euro (bei Förderung nach De-minimis) sowie 50.000 Euro (bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO))
- große Unternehmen: 100.000 Euro
mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens muss für die Energieeinsparung aufgewendet werden
Energieeffizienz- oder Energiesparmaßnahmen sind Voraussetzung, um auch in anderen Bereichen gefördert zu werden; insbesondere Investitionen in erneuerbare Energien, Stromspeicher und Fahrzeuge sowie Umrüstung auf LED sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig
geförderte Anlagen sind mind. 5 Jahre, bei KMU mind. 3 Jahre nach Auszahlung der Fördermittel zweckentsprechend zu betreiben.

Antragsberechtigte
Unternehmen
kommunale Eigenbetriebe
Unternehmen der Energiewirtschaft ausschließlich im Rahmen von Contracting
Förderhöhe
Förderung nach De-minimis-Verordnung (vorrangig): Zuschuss in Höhe von 
- 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
- 35 Prozent für mittlere Unternehmen,
- 25 Prozent für große Unternehmen
Bonus von weiteren 5 Prozent für KMU möglich, wenn sie ihre Erfahrungen aus den durchgeführten Maßnahmen mit anderen Unternehmen teilen (z. B. über die in den zuständigen gewerblichen Kammern zur Verfügung stehenden Kommunikationswege, durch Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk oder Präsentation des geförderten Projekts auf einschlägigen Veranstaltungen)
Förderhöhe nach AGVO ergibt sich aus den vorhabenspezifischen Regelungen gemäß der Richtlinie (max. 500.000 Euro pro Unternehmen)
Antragstellung
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Richtlinie ist bis 30.06.2021 befristet