go-digital - Förderung von Homeoffice

Viele Unternehmer müssen sich in diesen Tagen einer neuartigen Bewährungsprobe stellen. Eine Möglichkeit Kapazitätsausfälle und Effizienzverluste so gering wie möglich zu halten, ist die kurzfristige Bereitstellung von Home- und Telearbeitsplätzen. Das Förderprogramm „ go-digital “ des BMWi richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk.

go-digital bietet neben den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ auch das Modul 3 – „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ an, dessen Leistungsspektrum vor dem Hintergrund der Corona-Krise nun erweitert wird. Ab sofort können demnach IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, offiziell unter dem besagten Modul beantragt und bewilligt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.
Von der Förderung weiterhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware. 

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ist möglich. KMU müssen nicht auf den Zuwendungsbescheid warten:
Sollte Ihr Förderantrag die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zum Inhalt haben, dürfen Sie das zugehörige Projekt auch ohne die vorherige Bestätigung durch einen Zuwendungsbescheid beginnen.

Beachten Sie jedoch bitte, dass dieses Vorgehen auf eigenes Risiko erfolgt. Zudem müssen Sie vor Beginn der Arbeiten von uns zunächst ein Schreiben erhalten, in dem wir Ihnen die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bestätigen. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor: Reichen Sie wie gewohnt Ihren Förderantragantrag inkl. aller Anlagen über easy-Online ein und laden den unterschriebenen AZA über enconnect.euronorm.de hoch.

Wir werden diesen im Anschluss einer kursorischen Vorprüfung unterziehen, die wir versuchen, binnen maximal zwei Arbeitstagen für Sie abzuschließen. Sollte die Vorprüfung positiv ausfallen, erhalten Sie im Anschluss umgehend das Bestätigungsschreiben zum vorzeitigen Projektstart von uns per E-Mail zugesandt.

Beachten Sie jedoch bitte, dass dies noch keine Bestätigung bzw. Garantie für eine spätere Bewilligung Ihres Antrages darstellt. Diese ist der nachfolgenden Tiefenprüfung vorbehalten. Insofern muss diese Information durch das autorisierte Beratungsunternehmen auch rechtzeitig an das begünstige Unternehmen kommuniziert werden.
Die übrigen Anforderungen an den förderfähigen Kreis des Förderprogramms bleiben durch diese Maßnahme unverändert bestehen.

Passend zum Thema und darüber hinaus bieten mehrere Institutionen im Land digitale Unterstützungsangebote für Unternehmen an.

Interessant ist eventuell auch die Förderung in Höhe von 4000 € für Beratungsleistungen.  Diese Wirtschaftsförderung wurde in Verbindung mit der Coronakrise mit bisherigen Programmen neu geschaffen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.