KfW-Schnellkredit 2020

ab sofort ist es möglich den KfW-Schnellkredit 2020 zu beantragen

Förderziel

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird das KfW-Sonderprogramm 2020 um den KfW-Schnellkredit 2020 zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland erweitert.

Den Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird im Rahmen der Refinanzierung eines entsprechenden Durchlaufkredits (Treundhandkredit) an den Endkreditnehmer eine Haftungsfreistellung von 100 % gewährt.

Antragsteller

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden – mit Sitz in Deutschland
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler – in Deutschland Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste

Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
100 % Risikoübernahme durch die KfW
keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung

Voraussetzung:

Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt.

Nachweise zur Antragstellung und Formulare finden Sie auf den Seiten der KFW Bank oder

bei der IB Bank .