LIFT Klima - Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus

Die neue Fördermaßnahme für mehr Klimaschutz im Tourismus

Die Fördermaßnahme LIFT Klima des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll den Klimaschutz im Tourismus in Angebot und Nachfrage stärken und damit zugleich die mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen deutschen Tourismuswirtschaft sichern.

Das Programm richtet sich an Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Destinationen. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird begrüßt.

Im Rahmen von LIFT Klima werden Projekte gefördert, die Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung erfolgreich miteinander kombinieren und durch ihren Best-Practice-Charakter Impulse für Wirtschaft, Wissenschaft und die Politik geben, wie mit einer wachsenden Nachfrage nach touristischen Aktivitäten klimaschonend und nachhaltig umgegangen werden kann. Damit sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Tourismus zum Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele beitragen kann.

Konkret können Projekte aus den folgenden Bereichen durch LIFT Klima gefördert werden:

  • Modellprojekte, die auf innovative Weise die Themen Klimaschutz und Tourismus verbinden und die Absatzchancen umweltverträglicher Reiseangebote erhöhen, darunter  
    • Konzepte und Modellprojekte zur klimaschonenden Gestaltung der gesamten Reisekette oder einzelner Elemente: von der Produktentwicklung über Vertrieb, alternative und vernetzte Mobilität bis zu klimaschützenden Aktivitäten und Bedingungen in der Destination; 
    • Modellprojekte zum Ressourcen- und Materialverbrauch durch Tourismus, z.B. in Bezug auf lokale Warenkreisläufe und effizientere Lieferketten oder durch den Einsatz effizienter Technologien;
    • Maßnahmen, die die Marktfähigkeit umwelt- und klimaschonender Reise- und Übernachtungsangebote erhöhen, z.B. durch Vernetzung von klimaschonenden Angeboten;
  • Kommunikationsmaßnahmen, um Touristinnen und Touristen wirksam für die Notwendigkeit von Klimaschutz im Tourismus zu sensibilisieren und die Zahlungsbereitschaft und effektive Nachfrage in diesem Bereich zu unterstützen 

Das Antragsverfahren für dieses Förderprogramm ist zweistufig, bestehend aus (1) der Interessenbekundung und (2) dem Förderantrag. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes ist mit der Betreuung des Interessenbekundungsverfahrens und Vorauswahl der Projektskizzen beauftragt. Die Interessenbekundung erfolgt durch die Einreichung der Projektskizze. Das entsprechene Formular ist auf dieser Seite verlinkt. Interessenten können ihre Projektskizze bis zum 12. August 2022, 23:59 Uhr,  per E-Mail an  senden.

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