Neuer Förderaufruf für kommunale Mobilitätsplanung gestartet!
Ziele der Förderung sind es, eine bundesweite strategische Planungsgrundlage auf kommunaler Ebene zu schaffen und die Anzahl an nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Deutschland zu erhöhen.
Was wird gefördert?
Das BMV fördert die Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) sowie prozessbegleitende Maßnahmen. Für die folgenden Maßnahmen können Sie eine Förderung unter anderem beantragen:
- Analysen zum Status quo der Verkehrssituation
- Verkehrsmodellierungen
- Beteiligungsverfahren
- Personalstellen zum Aufbau von Kapazitäten und Expertise
- Beauftragung externer Planungsleistungen
- Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren
- Erhebung und Qualitätsmanagement von Daten der städtischen Mobilität
Die nationalen Kriterien für die Aufstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen des Bundesministeriums für Verkehr bieten hierbei Orientierung und sind zu erfüllen.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Antragsberechtigten ergibt sich aus Ziffer 3 der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18. Februar 2026. Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere
- Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
- Landkreise („Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und
- Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)
aufgerufen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenfalls zulässig.
Wie wird gefördert?
Der Basisfördersatz des Förderaufrufes beträgt grundsätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.
Erste Stufe: Reichen Sie eine das ausgefüllte Skizzenformular auf easy-Online bis spätestens zum 1. Juni 2026 ein. Ein Zeit- und Meilensteinplan sowie eine grobe Kostenkalkulation sind beizufügen.
Zweite Stufe: Bei positiver Bewertung werden Sie zur formalen Stellung eines Förderantrages aufgefordert.
Den Förderaufruf, die Mustervorlage für die Skizzeneinreichung sowie eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) können Sie sich auch als PDF herunterladen.
