Sachsen-Anhalt fördert auch 2020 Kulturprojekte am „Grünen Band“

die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur wird auch im Jahr 2020 kulturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ fördern. Die Förderung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Gefördert werden Projekte mit einer Landesförderung ab 5.000 Euro. Besonders förderwürdig sind Projekte, die Kinder und Jugendliche beteiligen bzw. in die Erfahrungen von Zeitzeugen und Betroffenen einfließen. Aber auch andere Förderkriterien sind möglich.

Eine Antragstellung ist ab sofort beim Landesverwaltungsamt (Referat 303) als zuständige Bewilligungsbehörde möglich. Abweichend von der in der Kulturförderrichtlinie genannten Antragsfrist können Anträge für kulturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ für das Haushaltsjahr 2020 bis zum 28. Februar 2020 gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderkriterien finden Sie hier. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung!

Kontakt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg

Telefon: + 49 391 567-01
Fax: +49 391 567-6565
E-Mai: staatskanzlei(at)stk.sachsen-anhalt.de
Webseite: www.sachsen-anhalt.de

Quelle: PM Nr. 678/2019 der Staatskanzlei vom 19.12.2019