Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen bis Ende 2022 verlängert

Ergebnisse vom Koalitionsausschuss

Für Speisen in Restaurants und Cafés soll nach dem Willen der großen Koalition bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen am Mittwoch, dass die zunächst bis 30. Juni befristete Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise verlängert wird. Wie der DEHOGA Bayern mitteilt, habe Ministerpräsident Markus Söder im Koalitionsausschuss die Verlängerung durchgesetzt.

Der Koalitionsausschuss hatte die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen zuerst im April des letzten Jahres von 19 auf 7 Prozent beschlossen und eine Verlängerung eigentlich nicht beabsichtigt. Die von Gastronomie-Vertretern und beständig wiederholte Forderung, ließ immer mehr Politiker einschwenken. So plädierte erst in der letzten Woche der Baden-Württembergische Landesminister Guido Wolf (CDU) für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent in der Gastronomie.

Die positiven Effekte nicht mitgerechnet, ist die Maßnahme milliardenschwer: Allein im zweiten Halbjahr 2020 hat die Senkung Bund und Länder 1,7 Milliarden Euro an Einnahmen gekostet (berichtet der Business Insider). Der Betrag sei regierungsintern extra für den Koalitionsausschuss errechnet worden. Somit würden durch die jetzt beschlossene Konjunkturspritze für die Gastronomie jährlich Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro entstehen. Davon kämen 1,8 Milliarden Euro vom Bund. Die Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie vor über zehn Jahren habe gezeigt, dass diese Kosten, durch erhöhte Ausgaben der Gäste schnell kompensiert worden seien, argumentieren die Verbände.
 
Folgende beschloss der Koalitionsausschuss darüber hinaus:

STEUERHILFE FÜR UNTERNEHMEN: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 ausgeweitet auf maximal 10 Millionen Euro (20 Millionen bei Zusammenveranlagung). Unternehmen können damit coronabedingte Verluste in größerem Umfang steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen, was kurzfristig Liquidität schafft.

CORONA-ZUSCHUSS: Erwachsene Empfänger von Grundsicherung erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro.

KINDERBONUS: Familien mit Kindern bekommen wie im vergangenen Jahr einen Kinderbonus als Zuschuss zum Kindergeld. Dieser soll 2021 pro Kind 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker.

GRUNDSICHERUNG: Die Regelung zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung wird bis Ende 2021 verlängert. Vermögensprüfungen werden damit nur eingeschränkt durchgeführt und vorläufige Leistungen einfacher bewilligt.

HILFEN FÜR KULTURBRANCHE: Das Hilfsprogramm für Kulturschaffende wird mit einer Milliarde Euro fortgesetzt.