Sonderprogramm „Stadt und Land“

Zum Ausbau von Radverkehrsinfrastrukturprojekten vor Ort

Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 657 Millionen Euro stehen bis 2023 für dieses Programm bereit.

Mit diesem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung), Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen), Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und Lastenradverkehr.
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten (sie Ansprechpartnerliste). Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Weitere Hinweise finden sie auf der Seiten des BMVI