BGH-Urteil: Bewertungsportal muss Gastkontakt nachweisen

Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss tatsächlich Gast des Hotels gewesen sein. Das hat nun der Bundesgerichtshof BGH entscheiden – und nimmt die Portale damit in die Pflicht. Meldet ein Hotelier eine eventuelle (negative) Fake-Bewertung, müssen die Portale beweisen, dass der Bewertung ein echter Gästekontakt zugrunde liegt. Sonst ist die Bewertung rechtswidrig. Konkret verhandelte der BHG einen Streit zwischen einem Ferienpark und einem Online-Reiseportal. Nutzer des Portals können dort unter anderem Hotels buchen und, wenn sie mit ihrer E-Mail-Adresse registriert sind, die Hotels auch bewerten. Der Ferienpark hatte das Portal wegen eines Dutzend negativer Bewertungen mit der Begründung auf Unterlassung in Anspruch genommen, die User seien keine Gäste gewesen. Die Einträge waren allesamt nur mit Vornamen oder Initialen veröffentlicht worden.  (Urt. v. 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). 

LTO