Beratungsförderung BAFA „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatung für KMU" soll Unternehmen durch externe Beratung unterstützen, ihr Unternehmerpotenzial und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Aktuell – Förderprogramm wird mit Änderungen weitergeführt

Januar 2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (ehemals „Förderung unternehmerischen Know-hows“) weiterführen. Die Richtlinie wurde angepasst und gilt bis 31. Dezember 2026. Mit der neuen Richtlinie gehen auch einige Änderungen einher. Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Es gibt nur noch eine Antragstellergruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Bemessungsgrundlage wird einheitlich auf 3.500 Euro festgelegt, bei einem gleichbleibenden Zuschuss von 80 % in unserem Kammerbezirk. Neu ist ebenfalls, dass die Antragsteller innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie, mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen können – maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer. Wichtig ist nun auch die Einbindung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus - Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologischen Nachhaltigkeit.

Unternehmen, die sich innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen und erhalten dafür einen Bestätigungsschreiben als Nachweis, der mit dem Verwendungsnachweis einzureichen ist.

Hier finden Sie die Informationen, Formulare sowie das Online-Portal zur Antragstellung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA-Unternehmensberatung

Leitstellen und Regionalpartner

Zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung bindet das BAFA traditionell zur Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung sogenannte Leitstellen ein. Die Leitstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind

  • die DIHK-Service GmbH Berlin;
  • der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Berlin;
  • die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes Köln;
  • die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe Bonn;
  • die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH Berlin und
  • die INTERHOGA - Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH Berlin

Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Regionalpartner in Zusammenarbeit mit den Leitstellen und sind deren örtliche Anlaufstellen. Sie führen im Vorfeld fördervoraussetzende Gespräche durch und stehen den Unternehmen und ihren Beratern moderierend und unterstützend zur Seite.