DEHOGA-Merkblatt zu Kassensystemen und Belegausgabepflicht

Die Belegausgabepflicht erhitzt derzeit überall die Gemüter. Trotzdem gilt, dass ab dem 01.01.2020 alle Unternehmer, die eine Registrierkasse nutzen, den Gästen einen Beleg ausdrucken und anbieten müssen, auch wenn es nur ein Brötchen oder eine Briefmarke ist.

Erlaubt ist aber auch, den Beleg auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen, wenn der Gast dem zustimmt.

Dies hat der DEHOGA-Bundesverband zum Anlass genommen, sein Merkblatt zum Thema manipulationssichere Kassensysteme und Belegausgabepflicht zu aktualisieren. Hier als Download in PDF.