Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 3. SARS-CoV-2-EindV

3. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt.

Die Verordnung enthält alle bisherigen Verordnungen sowie Erweiterungen und Ergänzungen zu den bestehenden Reglungen. Die Verordnung ist um einen Busgeld und Strafenkatalog erweitert worden und gilt bis mind. zum 19.04.2020.

Die Verordnung und der Bußgeldkatalog sind als PDF downloadbar.

Andere Bundesländer wie NRW, Sachsen Mecklenburg Vorpommern haben ebenfalls Ihre Verordnungen rechtlich erweitert und um Busgeldkataloge ergänzt.

Weitere Informationen zur 3. Eindämmungsverordnung und Corona finden Sie auch auf folgenden Internetseiten