EU-Kommission und nationale Verbraucherbehörden setzen EU-Verbraucherrecht bei Booking.com durch

ALLGEMEINE EU-VERBRAUCHERPOLITIK EU-Kommission und nationale Verbraucherbehörden setzen EU-Verbrau-cherrecht bei Booking.com durch

Nach Gesprächen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherbe-hörden hat sich Booking.com verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise künftig klarer darzustellen. Nutzer sollen die Angebote auf der Onlineplattform für die Buchung von Unterkünften besser vergleichen können. Sicherzustellen ist auch, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind, wie z. B. das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten. Booking.com hat sich verpflichtet, bis spätestens 16. Juni 2020 die folgenden Änderungen vorzu-nehmen:

•Den Verbrauchern klar zu machen, dass sich Aussagen wie „Letztes verfügbares Zimmer!“ nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen;

•Kein Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist;

•Das Ranking der Suchergebnisse zu erklären – auch, ob Zahlungen desUnterkunftsanbieters an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste beeinflusst haben;

•Deutlich zu kennzeichnen, wenn ein Preisvergleich beispielsweise auf unterschiedlichen Aufenthaltsdaten basiert und entsprechende Preisun-terschiede nicht als Rabatt zu präsentieren;

•Sicherstellen, dass als Rabatt gekennzeichnete Preise tatsächliche Ein-sparungen umfassen;
 
•Den zu zahlenden Gesamtpreis klar und deutlich anzuzeigen (inkl. aller Gebühren und Abgaben, die im Voraus berechnet werden können;

•Ausgebuchte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen zu präsentieren;

•Deutlich anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder profes-sionellen Gastgeber angeboten wird.

Die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden, unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, haben die Verpflichtungen bewertet, die Booking.com auf europäischer Ebene vorgeschla-gen hat. Die nationalen Verbraucherbehörden werden nun überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend umgesetzt werden.

https://ec.europa.eu/germany/news/20191219-bookingcom_de

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_19_6812

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/enforcement-consu-mer-protection/coordinated-actions_en