Gaststättengesetz Sachsen-Anhalt

Die wichtigsten Änderungen nach Inkrafttreten im Jahr 2014

Vor Inkrafttreten des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt war die Aufnahme eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank an eine personen-, raum- bzw. ortsbezogene Erlaubnispflicht geknüpft. Diese Verknüpfung besteht nicht mehr. In der Kurzübersicht können Sie Existenzgründer bzw. Unternehmer über die wichtigsten Änderungen informieren.