Kurzzeitvermietung: Länder müssen für Markttransparenz sorgen
Der Deutsche Bundestag hat das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die den Kurzzeitvermietungsmarkt transparenter machen soll. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 8. Mai 2026 beschließen. Damit könnte es rechtzeitig zum 20. Mai 2026 in Kraft treten.
Ein zentraler Bestandteil ist das Registrierungsverfahren für Ferienunterkünfte. Die Ausgestaltung liegt nun maßgeblich bei den Ländern: Sie entscheiden, ob alle Kommunen ein Registrierungsverfahren einführen dürfen. „Der DTV fordert die Bundesländer daher auf, ihre Landesgesetze so auszugestalten, dass alle Kommunen, die dies wünschen, ein Registrierungsverfahren einführen können. Eine Beschränkung auf Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung sollte vermieden werden. Nur mit einer möglichst breiten Anwendung können verlässliche Daten entstehen und eine sachgerechte politische Steuerung erfolgen“, sagt DTV-Präsident Reinhard Meyer.
