Leitfaden Eichrechtskonformes Laden für Hotels und Ferienwohnungen

von The Mobility House

Einen neuen Service für Hoteliers und Vermieter von Ferienwohnungen bietet the mobility house auf seiner Website an. Im Rahmen einer Themenserie, in der für verschiedene typische Ladeszenarien auf die jeweils zu beachtenden wichtigsten Punkte eingegangen wird, insbesondere auf die Rechtssicherheit in Punkto Eichrecht, liefert Teil 3 grundlegende und einführende Auskünfte für Touristiker.

In dem „Leitfaden“, der auf der allgemeinen Einleitung zum Eichrecht aufbaut https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/e-mobility/eichrechtskonformes-laden.html werden die Grundbedingungen für die Abrechnung des Fahrstroms aufgezeigt, etwa wann eine Ladeeinrichtung öffentlich ist und damit dem Eichrecht unterliegt und unter welchen Bedingungen das Eichrecht nicht greift. Etwa wenn der Strom verschenkt wird, der Zugang zur Ladeeinrichtung auf einen definierbaren Nutzerkreis eingeschränkt ist, der Parkplatz selbst gegen ein Entgelt vermietet wird oder längerfristige Pauschalierungen gelten. Oder wenn es sich dabei um Verträge zwischen Firmen (B2B) handelt.

The Mobility House bietet für Hotels auch maßgeschneiderte Lösungen sowie eine Beratung für den konkreten Einzelfall an.

https://www.mobilityhouse.com