Manipulationssichere Kassen ab Januar 2020: „Nichtbeanstandung“ für die ersten Monate geplant

Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor manipulationssicheren Kassen in Kraft.

Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 teilte das Bundesfinanzministerium dem Verband DEHOGA mit, dass am Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2020 festgehalten werde.

Allerdings soll es eine „Nichtbeanstandungsregelung“ geben, nach der es nicht zu beanstanden ist, wenn Unternehmer zunächst keine manipulationssichern Kassen einsetzen. Die Regelung soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende September 2020 gelten. Immerhin soll es während der Geltungsdauer dieser Nichtbeanstandungsregelung keiner individuellen Anträge der Steuerpflichtigen nach § 148 Abgabenverordnung bedürfen.

Nach aktuellem Sachstand sei davon auszugehen, dass erst im vierten Quartal 2019 die zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt verfügbar seien. Diesen Umstand hätten aber definitiv nicht die Unternehmer des Gastgewerbes, des Handels und des Lebensmittelhandwerks zu vertreten.

Der DEHOGA erwartet, dass bei diesem Thema schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen wird und kündigt an die weiteren Entwicklungen und die Fortschritte der Kassenhersteller sehr genau im Auge zu behalten.