Plattform-to-Business-Verordnung (P2B)

EU-Verordnung für mehr Transparenz auf Plattformen in Kraft getreten

"Das europäische Gastgewerbe erachtet die P2B-Verordnung als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben", sagt IHA-Chef und Mitglied der zuständigen Hotrec-Arbeitsgruppe Markus Luthe.

Hinter der Verordnung steckt die wachsende Abhängigkeit der Händler oder Dienstleister von grossen Anbietern. Konkrete Unternehmen werden keine genannt; im Visier der EU stehen wohl Anbieter wie Amazon und Airbnb. Derartige Plattformen würden über eine grössere Verhandlungsmacht verfügen. Das erlaube ihnen, sich "einseitig in einer möglicherweise unlauteren Weise zu verhalten", so die EU-Verordnung. 

Die Verordnung stellt folgende Aspekte in den Vordergrund:

  • Ein gründlicheres Verständnis und weniger Ermessensspielräume bei Ranking- und Suchergebnissen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
  • Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
  • Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein

Laut einer Untersuchung von Hotrec wurden im Jahr 2019 etwas weniger als 30 Prozent aller Hotelbuchungen in Europa über Online-Plattformen getätigt. Fast 85 Prozent dieser Buchungen laufen über Plattformen, die letztlich zu nur zwei Unternehmen gehören, von denen eines einen Marktanteil von fast 70 Prozent hat.

Es ist daher zu erwarten, dass die P2B-Verordnung dazu beiträgt, die bisher geringe Verhandlungsmacht der Hoteliers gegenüber den Internet-Giganten zu stärken, folgert Hotrec.

So müssen Plattformbetreiber nun beispielsweise offenlegen, nach welchen Kriterien Produkte in Rankings beworben werden. Dazu müssen sie zwar nicht ihre Algorithmen preisgeben, aber die grundlegenden Kriterien der Sortierung. Weiter müssen die AGBs künftig "klar und verständlich" formuliert sein, und Änderungen sollen in verhältnismässiger Frist mitgeteilt werden, wie es heisst. Diese beträgt mindestens 15 Tage.

Ausserdem verlangt die Verordnung einen Beschwerdemechanismus, den die Plattformen einzuführen haben. Beschwerden der Händler sollen "sorgfältig" geprüft und "zügig" bearbeitet werden, ist dem Papier weiter zu entnehmen.

Die Grundfassung 2019 ist als deutsche PDF zum Download. Die konsolidierte Fassung der EU erscheint noch nach der sprachlichen Anpassung.