Regionen mit erhöhtem Infektionsrisiko

Beherbergsverbot

Folgende Informationen hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung soeben aktualisiert:

"Übernachtungsbetriebe in Sachsen-Anhalt dürfen KEINE Reisenden aufnehmen, die ihren ersten Wohnsitz in einer Region innerhalb Deutschlands haben, in der innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen vor dem Tag der Anreise die Rate der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 laut der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts kumultativ höher als 50 von 100.000 Einwohnern ist." (Ausgewiesene Risikogebiete innerhalb Deutschlands)


"Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, das ein negatives Corona-Testergebnis bestätigt und höchstens 48 Stunden vor Anreise vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist durch die einreisende Person für mindestens 14 Tage nach der Anreise aufzubewahren."

Wir bitten Sie, diese Regelung zu beachten und die Herkunft der Gäste zu überprüfen. Wichtig ist außerdem, dass sich die ausgewiesenen Risikogebiete innerhalb Deutschlands ändern können. Schauen Sie bitte deshalb regelmäßig auf der Seite des Wirtschaftsministeriums nach oder informieren Sie sich über andere Nachrichtenkanäle.
Eine Übersichtskarte der Risikogebiete finden Sie auch hier.