9. Eindämmungsverordnung, Sachsen-Anhalt geht ab 16.12.2020 in den Lockdown

Was geht? und Was nicht?

Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown.

Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a.der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen.

Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat dasKabinett heute beschlossen. Damit setzt Sachsen-Anhalt die Vereinbarungen, die am Sonntag zwischen der Bundeskanzlerinund den Regierungschefs der Länder getroffen worden sind, um.

Die Beschränkungen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Die bisher geltenden Einschränkungen halten damit an. Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen bei bis zu fünfHausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören,bleiben unberücksichtigt.Für die Weihnachtstage gelten Sonderregelungen. Im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 können alternativ private Zusammenkünfte und Feiern auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen ausdem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowieVerwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aushöchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden – wobei bis 14-jährige Kinder der Familie wieder ausgenommen sind.

Damit schöpft Sachsen-Anhalt die zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin getroffene Regelung nicht aus.Zudem appelliert die Landesregierung die Kontakte möglichst zu minimieren.

Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet;

der Weihnachtsbesuch zählt dabei ausdrücklich nicht dazu.

Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden.„Es ist auch angesichts der bundesweiten Entwicklung bislang nicht gelungen, die Corona-Infektionszahlen wirkungsvolleinzudämmen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, sind die jetzt vereinbarten strengen Regelungen unerlässlich“,betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ergänzte: „Wir müssen die Zahlder Kontakte stark beschränken, wenn wir eine Überlastung des Gesundheitssystems und ein starkes Ansteigen derTodesfälle vermeiden wollen.“ Bisher sind in Sachsen-Anhalt 274 Menschen an und mit dem Corona-Virus verstorben, davondie Hälfte in den vergangenen 30 Tagen.

Ab dem 16. Dezember 2020 hebt Sachsen-Anhalt die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen unddarüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen auf. Es wird empfohlen, wo immer möglichst, die Kinder zuhause zubetreuen, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigenallgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht.Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltungder Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.

Weitere Details entnehmen sie der Presseinformation und der 9. Eindämmungsverordnung die als PDF angefügt sind.