Update zum Bund-Länder-Gipfel

Die Gäste müssen Bußgeld für falsche Personenangaben zahlen

Die Bußgeld-Regel für falsche Angaben auf Kontaktlisten wurde nun präzisiert. Regierungssprecher Steffen Seibert hat inzwischen klargestellt, dass Gäste, die falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt werden können (nicht die Gastgeber).

Die Gaststättenbetreiber werden ergänzend dazu aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Das bedeutet konkret, dass Betreiber Gäste, die “Donald Duck”, “Donald Trump”, “Bill Gates” oder ähnliches nennen, nicht in ihren Betrieb lassen sollten.

Bei der Live-Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel gestern hatte Kanzlerin Angela Merkel fälschlicher Weise davon gesprochen, dass die Betreiber die Buße zahlen müssten (sh unten). Daher war es diesbezüglich zu Verwirrungen gekommen.

Die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga, Ingrid Hartges, hält die Verhängung von Bußgeldern bei falschen Corona-Kontaktdaten für schwer durchsetzbar. “Es ist ein Streit unter Rechtsexperten, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen”, sagte Ingrid Hartges in SWR aktuell. Es sei Aufgabe der lokalen Behörden, die Umsetzung zu kontrollieren. Darüber müssten sich die Landesregierungen jetzt Gedanken machen. “Wir sind als Dehoga gefordert zu kommunizieren, was gilt.” Die Politik sei gefordert, die Menschen zu sensibilisieren.

Ein weiteres Ergebnis der Beratungen: In Restaurants oder anderen Gastwirtschaften werden falsche Angaben seitens der Gäste zu deren Person künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegt. Bezahlen muss die Buße der Gastronom als Verantwortlicher für die Einhaltung der geltenden Regelungen, so Merkel in der Pressekonferenz. Im Zweifel müsse sich der Betreiber den Ausweis vorlegen lassen.