Verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen

Inhalte der kommenden 8. Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt

Jetzt wollen Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) weiter locker lassen: Jener „Sachsen-Anhalt-Plan“, in dem das Kabinett weitere Lockerungen anvisiert, verspricht eine „verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen“ ab Mitte September.

Kein Bußgeld für Maskenverweigerer in Sachsen-Anhalt
Es bleibt dabei, dass Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland kein Bußgeld für Maskenverweigerer in Bus und Bahn sowie Geschäften einführt. In Absprache mit den Kreisen und kreisfreien Städten soll die Maskenpflicht aber stärker kontrolliert werden.

Haseloff und Grimm-Benne hatten ihre Ablehnung eines Bußgeldes damit begründet, dass Verkehrsbetriebe und Läden ja vom Hausrecht Gebrauch machen und Maskenverweigerer rauswerfen könnten. Verstärkte Kontrollen sollen nun offenbar sicherstellen, dass dies auch passiert.

Grundsätzlich wolle man am bisherigen Kurs „vorsichtiger, schrittweiser Lockerungen“ aber festhalten, sagte Haseloff am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Es gebe in Sachsen-Anhalt ein „vergleichsweise geringes Infektionsgeschehen“. Es sei aber weiterhin viel Disziplin bei der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln nötig.

Eindämmungsverordnung soll am 17. September in Kraft treten
Trotz Reiserückkehrern ist die Corona-Lage in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den anderen Bundesländern günstiger. Seit Beginn der Pandemie wurden laut Sozialministerium 2.253 Infizierte registriert, 65 Menschen starben an oder mit Corona. Nach Schätzung des Ministeriums sind die meisten Infizierten wieder genesen, aktuell dürfte es etwa 200 Coronafälle im Land geben.

Die nächste Eindämmungsverordnung, die konkret die Corona-Schutzmaßnahmen regelt, soll in zwei Wochen beschlossen werden und am 17. September in Kraft treten.

Ein Überblick dann geplante Lockerungen:

Veranstaltungen: Seit Ende August sind wieder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen möglich oder draußen mit bis zu 1.000 Personen. Wie bei Sport- sollen mit der neuen Verordnung auch bei Kulturveranstaltungen die Teilnehmerzahlen überschritten werden können, wenn die Behörden - Kultur- und Gesundheitsministerium - dazu entsprechende Hygienekonzepte genehmigen.

Chorproben sollen möglich werden, wenn dort zwischen den Sängern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Das soll auch für Chor-Auftritte gelten.

Clubs und Diskotheken: Gerade Tanzveranstaltungen mit vielen, unter Umständen alkoholisierten und enthemmten, Teilnehmern sind seit Monaten ersatzlos gestrichen - weil sie als idealer Nährboden für eine rasche Verbreitung des Virus gelten. Den darbenden Clubbesitzern bietet die Landesregierung nun als erste in Deutschland zumindest eine Perspektive: Ab November sollen sie wieder öffnen können. Unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch offen.

Weihnachtsmärkte: Auch bei Advents- und Weihnachtsmärkten geht es mitunter feucht-fröhlich zu. Aber auch diese sollen wegen ihrer „hohen traditionellen und kulturellen Bedeutung“ möglich werden - wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen und die „pandemische Lage“ dem nicht entgegensteht - also die Infektionszahlen niedrig bleiben. Außerdem muss verstärkt Sicherheitspersonal eingesetzt werden, um zu verhindern, dass mehr als zehn Leute zusammenstehen. Grundsätzlich soll nämlich wie in Supermärkten gelten: Pro zehn Quadratmeter ist nur eine Person erlaubt.

Gaststätten und Prostitution: Die Regierung plant, dass Bordelle mit Hygienekonzept ab Oktober schrittweise wieder öffnen dürfen. Mit der neuen Verordnung darf es in Gaststätten wieder enger werden: Der Mindestabstand von anderthalb Metern soll unterschritten werden dürfen, wenn es „geeignete Trennvorrichtungen“ gibt. Die reguläre Erfassung von Gästen soll wegfallen. Anwesenheitslisten sollen mit der neuen Verordnung nur noch nötig sein bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten. Die Listen sind Grundlage für die Verfolgung der Kontakte von Infizierten.