Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung—4.SARS-CoV-2-EindV).

Die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

  • Im ÖPNV und beim Einkaufen dringend Mund-Nasen-Maske empfohlen
  • Kindernotbetreuung wird auf Lehrer/innen und Verkäufer/innen erweitert
  • Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime weiterhin Besuchsverbot
  • Großversammlungen und Veranstaltungen bis 31. August untersagt
  • Auch kleine Veranstaltungen und Versammlungen durch Kontaktverbot untersagt
  • Ab 20. April dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter (Mietvertrag) öffnen
  • Autohändler, Buchhändler und Fahrradhändler dürfen öffnen, keine Quadratmeterbegrenzung

Universitäten und Hochschulen starten digital - Schulbetrieb beginnt teilweise am 23. April

Prüfungsjahrgänge 2020 starten am 23. April mit den Prüfungsvorbereitungen

Unterrichtsstart am 4. Mai für Schulabschluss 2021, Andere Klassen starten nach und nach

Restaurants, Hotels, Friseure, Museen oder Zoos bleiben weiter geschlossen

Touristisches Reisen und Übernachten ist bis 4. Mai verboten

Verstöße werden mit Bußgeldern belegt.

Alle bisherigen Reglungen der 3.Verordnungen bleiben bestehen.

Details und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der 4. Verordnung als PDF

Ergänzend dazu Begründung zur 4. Eindämmungsverordnung.