Wandern immer auf eigene Gefahr

Oberlandesgericht spricht Wanderer nach Unfall keinen Schadensersatz zu

Einem Mann, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem Berufungsverfahren entschieden. Der Mann hatte zuvor bereits vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum getroffen und schwer verletzt.

Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen.

In der Folge hätte er gefällt werden müssen. Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Vielmehr müssten Wanderer mit waldtypischen Gefahren auch auf Wegen rechnen. „Jeder ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich“, so die Richter.

Der Deutsche Wanderverband (DWV) begrüßt das Urteil. DWV-Geschäftsführerin Ute Dicks: „Die Haftungsfrage auf Wanderwegen ist in vielen Vereinen und Regionen immer wieder ein großes Thema. Die Entscheidung zeigt, dass auch Qualitätswege wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wege. Az. 2 U 66/20