Webseiten öffentlicher Träger müssen seit 23. September barrierefrei sein

Hierzu zählen im Tourismus die Homepages von Destination Management Organisationen (DMO) und Einrichtungen im Kulturbereich

Laut einer EU-Verordnung sollen seit dem 23. September Internetseiten öffentlicher Träger barrierefrei gestaltet sein. Hierzu zählen im Tourismus die Homepages von Destination Management Organisationen (DMO) und Einrichtungen im Kulturbereich, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Das Beratungsunternehmen Mosgito informiert in Veranstaltungen über die Website-Anforderungen und deren Umsetzung.
Um als barrierefrei zu gelten, müssen Webseiten auch ohne Maus bedienbar sein und bestimmte Inhalte in "Leichter Sprache" verfasst und werden und in Gebärdensprache vorhanden sein.

Die Details sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung geregelt.

Seine Website kann man einem Test zur Barrierefreiheit unterziehen bei https://www.bitvtest.de/start.html .

Laut Mosgito sind rund zehn Prozent der Bevölkerung auf Barrierefreiheit angewiesen, für viele andere Menschen ist sie hilfreich oder ein Komfortmerkmal. Aktuell werden in Deutschland 7,9 Millionen Menschen als schwerbehindert ausgewiesen, wobei ein Großteil dieser Menschen zur Gruppe der älteren Menschen gehört.

Mosgito hält viele davon für reiseerfahren, reisewillig und finanziell so ausgestattet, dass sie ausreichend Geld zum Verreisen haben. Zudem verschärfe der demografische Wandel diesen Trend, so dass Touristiker in den kommenden Jahren vor der Herausforderung ständen, Angebote und Marketing an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen.

In den kommenden Wochen gibt Gisela Moser, Chefin von Mosgito, in mehreren Veranstaltungen Einblick in das Thema Barrierefreiheit im Tourismus. Zielgruppe sind Führungskräfte in Destinationen und Betrieben als auch Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Sie bei Mosgito.