Zahlungen an Sicherungsfonds sollen auf Prognosen basieren

Die Entgelte und Sicherheitsleistungen von Veranstaltern an den Reisesicherungsfonds (DRSF), die zunächst bei einem Prozent beziehungsweise fünf Prozent liegen, sollen auf der Grundlage des prognostizierten Umsatzes für 2022 ermittelt werden. Für die Pflicht zur Absicherung ist dagegen der Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich.

DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent sagte dem Fachblatt FVW, er gehe von 100 bis 150 Veranstaltern aus, die über der Schwelle von zehn Millionen Euro Jahresumsatz liegen. Diese sind verpflichtet, ihre Kundengelder über den Fonds abzusichern. Alle anderen hätten die Wahl, sich über den DRSF, per Versicherung oder Bankbürgschaft abzusichern, so Gent. Eine Prognose, wie viele kleinere Reiseanbieter freiwillig den Fonds nutzen wollten, sei schwer zu treffen.

Die Zahl der Anbieter, die sich über den Fonds absichern müssen, wird angesichts dieser Berechnungsbasis deutlich geringer sein, als dies in normalen Reisejahren der Fall wäre. Denn viele Veranstalter erzielten im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Coronapandemie nur geringe Umsätze.

Offene Fragen bleiben

Dass die Umsätze, von denen die Veranstalter ein Prozent als Entgelt an den Fonds abliefern müssen, nun auf Prognosen basieren sollen, dürfte dem Umsatzeinbruch durch die Pandemie geschuldet sein. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie zuverlässig diese Prognosen vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten im Zuge der Pandemie sein können und ob diese unterjährig auf den Prüfstand gestellt werden.

Der DRSF hat unterdessen auf seiner Website klargestellt, welche Informationen Reiseveranstalter zum Beitritt in den Fonds bereitstellen müssen. Darunter sind etwa Angaben zum Ist- und Planumsatz, Prognosen für das Geschäftsjahr 2022, Informationen zur geschätzten Umsatzverteilung nach Reisebeginn und zum Zahlungsverhalten der Kundschaft sowie ein Liquiditätsplan.