Projektaufruf - 2020 Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert daher innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen.

2020 sollen vorrangig Projekte zu folgenden Themenfeldern gefördert werden:

1. Förderschwerpunkt - Mobilitätsbildung
Das regelgerechte Verhalten im Verkehr, sei es zu Fuß oder auf dem Fahrrad, wird ab dem Kindergartenalter vermittelt und in der Grundschule vertieft. Nur partiell werden dabei die Möglichkeiten der eigenen Mobilität und der Verkehrsmittelwahl einbezogen. In der täglichen Routine findet ein Nachdenken über die Wahl des Verkehrsmittels bislang kaum statt. Dabei stellt das Fahrrad auf vielen Wegen die bessere Alternative dar und sollte deshalb einen festen Platz in der täglichen Routine haben. Das Abwägen über verschiedenen Möglichkeiten der Fortbewegung sollte eine höhere Bedeutung erfahren und die Wahl der Mobilitätsform vielmehr anhand der Stärken der jeweiligen Verkehrsmittel getroffen werden.

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit folgenden Inhalten:

Neue Modelle der Mobilitätsbildung für unterschiedliche gesellschaftliche Zielgruppen,
Möglichkeiten, Regeländerungen einer breiten Masse der Bevölkerung bekannt zu machen,
Evaluation von bereits vorhandenen Informations- und Lehrmaterialien,
Evaluation von bereits entwickelten Programmen zur Mobilitätsbildung,
Strategien zur Radverkehrsförderung bei hohem Pkw-Besitz im ländlichen Raum.
2. Förderschwerpunkt - Potenziale des Radverkehrs
Wie das Fahrrad im Wirtschaftsverkehr effektiv eingesetzt werden kann, zeigen bereits diverse Projekte. Darüber hinaus bestehen weitere, vom Personenverkehr ausgehende, wirtschaftliche Auswirkungen. Alltagsverkehre verschiedener Art haben Einfluss auf die lokale Wirtschaft – den Umsatz und den Einzelhandel – hier besteht Aufklärungsbedarf. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht rechnet sich das Radfahren und soll deshalb näher untersucht werden.

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit folgenden Inhalten:

Bewertung der Potentiale für die lokale Wirtschaft, den Einzelhandel und den Tourismus,
Bezifferung und Vermeidung externer Kosten (u. a. gesundheitliche, zeitliche, soziale Dimension),
Untersuchung der Wertschöpfung durch den Bau von Radverkehrsinfrastruktur vor Ort,
Konzepte zur Ortsbelebung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
Einfluss des Radfahrens auf gesellschaftliche Interaktionen.
3. Förderschwerpunkt - Schnittstelle zum Fußverkehr
Die höchste Beliebtheit bei häufiger Nutzung erzielen nach der Mobilität in Deutschland 2017 (MiD) die Verkehrsarten Fahrrad und Zufußgehen. Beide Verkehrsarten haben viele Berührungspunkte miteinander, die auch mit Konflikten einhergehen. Ergebnisse zu verträglichen Führungsformen sollen eine reibungslose Koexistenz beider Verkehrsarten ermöglichen.

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit folgenden Inhalten:

Konzepte zur verträglichen Gestaltung von Fuß- und Radverkehrsführungen,
Minderungsmöglichkeiten des Fehlverhaltens im Fußverkehr und Radverkehr,
Untersuchung der tatsächlichen Gefahren durch gemeinsame Geh- und Radwege,
Gefahrenpotenzial unterschiedlicher Radverkehrsführungsformen für den Fußverkehr auf der Strecke und an Knotenpunkten,
Gefahrenpotenzial unterschiedlicher Radverkehrsführungsformen an Haltestellen.
Allgemeine Hinweise
Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen, hohem Erkenntnisgewinn sowie möglichst großem und realistischem Anwendungspotenzial. National und international bereits vorliegende Projekte, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie der Stand der Forschung und der Stand der Technik sollen berücksichtigt werden. Das BMVI begrüßt insbesondere Projekte, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen. Die Förderschwerpunkte 2020 schließen die Förderung von innovativen Projektideen aus anderen Handlungsfeldern des NRVP oder im Zusammenhang mit anderen Wirkungszusammenhängen (z. B. Klima- und Umweltschutz) nicht aus.

Welche Voraussetzung müssen die Projekte erfüllen?
Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die

einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder
nachhaltige Mobilität sichern und zugleich Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?
Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze über das elektronische Antragssystem easy-Online, https://foerderportal.bund.de/easyonline bis zum 1. August 2019 ein. Aus der Vorlage der Projektskizze folgt kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte beachten Sie, dass die Easy-Online-Sitzung nach 60 Minuten ohne Benutzeraktion aus Sicherheitsgründen automatisch beendet wird. Ihre Formulardaten werden dabei vom Server gelöscht.

Sollte Ihre Projektskizze im weiteren Verfahren als grundsätzlich förderwürdig ausgewählt werden, fordert Sie in einer zweiten Stufe der Projektträger zur Abgabe eines förmlichen Projektantrags auf. Vor Antragsabgabe lädt Sie dann das BMVI zu einem Antragsworkshop ein, auf dem die zuwendungsrechtlichen Grundsätze für das Antragsverfahren erläutert werden und Sie weitere Hinweise erhalten.

Vorgesehen sind ein Projektstart im Jahr 2020 und eine Projektlaufzeit von maximal drei Kalenderjahren; kürzere Laufzeiten sind wünschenswert.

Etwaige Fragen senden Sie bitte an das E-Mail-Postfach NRVP@uba.de mit dem Betreff „Projektaufruf NRVP 2020“. Alle Fragen werden einschließlich der Antworten im Rückfragepool auf der Internetseite www.nrvp.de veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen unter:
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/foerderprogramm/foerderprogramm-nationaler-radverkehrsplan-2020