Bundeseinheitliche Arbeitsschutzstandards

Arbeiten in der Pandemie -mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bundesweit klare und verbindliche Arbeitsschutzstandards sollen Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Papier mit konkreten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt vorgestellt. Demnach sollen Betriebe zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge ausweiten, den Sicherheitsabstand auch bei der Arbeit gewährleisten, zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Risikogruppen besonders geschützt werden. Weitere Informationen zum neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 finden Sie hier.

Die ergänzenden Standards sind notwendig, da infolge der von Bund und Länder beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren werden.

Die Unfallversicherungsträger werden den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten konkretisieren und weiterentwickeln.

Zwei klare Grundsätze gelten:

  • Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.(Ausnahme:Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen;siehe RKIEmpfehlungen). Der Arbeitgeber hat (z.B. im Rahmen von „Infektions-Notfallplänen“) ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen.

Auszug aus den verbindlichen Arbeitsschutzstandards zum Homeoffice

Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen,insbesondere, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten. Homeoffice kann auch einen Beitrag leisten, Beschäftigten zu ermöglichen, ihren Betreuungspflichten (z.B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) nachzukommen.

Auf der Themenseite der Initiative Neue Qualität der Arbeit (www.inqa.de) sind Empfehlungen für Arbeitgeber und Beschäftigte zur Nutzung des Homeoffice aufgelistet.

Allgemeine Hinweise zur Arbeit von zu Hause aus finden Sie auch in unserem Artikel zur Arbeit im Homoffice.