Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt vorläufig außer Vollzug gesetzt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem
Normenkontrollverfahren § 5 Abs. 1 Satz 5 bis 8 der Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. September 2020 (8. SARS-CoV-2-EindV) vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Anbei finden Sie die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt mit weiterführenden Informationen.