Beschluss
Die Länder werden sicherstellen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird.
Dieser Beschluss bindet die Kommunen also, sämtliche Lockerungsmaßnahmen zurückzuschrauben, sobald die Infektionsrate wieder steigt. Der Bund gibt also Verantwortung an die Kommunen ab, gibt ihnen aber gleichzeitig klare Vorgaben mit auf den Weg.
Im Weiteren Verlauf des Papiers wird noch einmal erörtert, dass es bei der Abstandsregel von mindestens einem Meter 50 bleibt. Für Kommunen und Ordnungsämter heißt das, Sie müssen in der Öffentlichkeit weiter gewährleisten, dass die Bürger diesen Mindestabstand einhalten.
Grundsätzlich gilt: Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland wurden grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Alle Geschäfte in Deutschland dürfen wieder öffnen.
- Die Schulen öffnen schrittweise wieder
- Krankenhäuser und Pflegeheime werden wieder geöffnet
- Auch Geschäfte und Sporteinrichtungen öffnen wieder
- Die Länder regeln fast alle anderen Bereiche komplett selbstständig
Das machen die Länder aus dem Papier:
Die Länder übernehmen nun also die Verantwortung für die Lockerungen. Und haben auch schon konkrete weitreichende Beschlüsse gefasst. Hier die wichtigsten im Überblick (Stand: Mittwoch, 6. Mai 14 Uhr)
