Bildungszeit und Fachkräftemangel

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte während ihrer Berufslaufbahn in eine bezahlte Bildungszeit gehen können. Bei der rechtlichen Umsetzung soll ein Weiterbildungsgesetz unterstützen. Dieses soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden.[1]

Deutschland folgt damit dem Vorbild Österreichs, in welchem bereits ein ähnliches System existiert.

Die Regelungen des Gesetzesentwurfes führen im Bundeshaushalt im Jahr 2023 zu Mehrausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro, für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2023 für Mehrausgaben in Höhe von 16 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2026 sollen die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt auf rund 190 Millionen Euro pro Jahr ansteigen, für die Bundesagentur für Arbeit auf rund 771 Millionen Euro pro Jahr.[2]

Anfang März 2023 soll zudem ein Gesetzentwurf für ein modernes Einwanderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden. Eckpunkte zur Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten wurden hierfür bereits am 30. November 2022 beschlossen.

Die Fachkräfteeinwanderung soll zudem durch eine Chancenkarte unterstützt werden. Menschen können nach einem Punktestand für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen dürfen. Des Weiteren erhalten sie die Erlaubnis zu Probe-/Nebenbeschäftigungen.[3]

Zu den Auswahlkriterien der Chancenkarte sollen insbesondere die Punkte Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören.[4]


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[1] https://www.tophotel.de/hubertus-heil-beschaeftigte-sollen-in-bildungszeit-gehen-koennen-161772/

[2] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/weiterbildungsgesetz.html; Seite 4

[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erstes-migrationspaket-2059774

[4] https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/deutschland-wird-das-einwanderungsrecht-grundlegend-modernisieren.html