Bund-Länder-Beratungen am 3. März

Kanzleramt plant ohne Öffnungsperspektive für Hotels und Gastronomie

Bundeskanzlerin Angela Merkel will den allgemeinen Corona-Lockdown in Deutschland bis zu den Osterferien verlängern. Hotels und Restaurants bleiben aber noch länger dicht und wieder ohne Öffnungsperspektive. Einzig die Außengastronomie wird in einer Beschlussvorlage angesprochen, die der Tageskarte-Redaktion vorliegt.

Das Papier sagt: „Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.“  Diese erste Einigung traf bislang allerdings nur eine „Viererrunde“ aus Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium sowie den Staatskanzleien von Bayern und Berlin.

Merkel hält aber nicht mehr strikt an der 35er Inzidenz für Lockerungen fest. In der Beschlussvorlage steht: „Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden.“

Bereits ab Montag (8.3.) sollten weniger strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Demnach dürften sich wieder mehrere Mitglieder zweier Haushalte treffen. Erlaubt werde dies für maximal fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt würden. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen demnach einheitlich in allen Bundesländern öffnen dürfen – derzeit gibt es hier einen Flickenteppich. Voraussetzung seien Hygienekonzepte und eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.

Keine Perspektive für Hotellerie und Gastronomie

Die vehement geforderte Öffnungsperspektive bleibt dem Gastgewerbe weiter verwehrt. In dem Papier steht geschrieben: „Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beraten.“ Diese Beratungen finden am 24. März 2021 statt.

Lediglich die Außengastronomie wird in einem vierten Öffnungsschritt thematisiert. Wann Gäste wieder draußen sitzen dürfen sollen, ist aber unklar.

Lesen Sie den ausführlichen Artikel hier.