Bund-Länder-Konferenz vom 3.März 2021

Die Lockdownverlängerung bis 28. März ist beschlossen. Obwohl die Politik Lockerungen zustimmt, profitieren Gastgeber kaum davon. Erst der nächste Corona-Gipfel entscheidet über Hotel- und Restaurant-Öffnungen.

Wieder ist ein stundenlager Corona-Gipfel vorbei, wieder fühlt sich das Gastgewerbe abgekanzelt. Für Hotels und Restaurants sind keine Lockerungen im Spiel - lediglich für die Außengastronomie gibt es eine Perspektive unter bestimmten Voraussetzungen. Der bundesweite Lockdown ist, wie im Vorfeld schon bekannt geworden war, offiziell bis zum 28. März verlängert worden. Zwei Inzidenzwerte bleiben relevant für weitere Öffnungsschritte: 50 und 100.

Nach mehr als neunstündigen Verhandlungen sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Wir haben eine intensive und wichtige Debatte hinter uns. Wir haben jetzt eine Phase vor uns, in die wir nicht mir Sorglosigkeit hineingehen, aber mit Hoffnung." Daher müssten die nächsten Schritte "klug gegangen werden, dass sie uns nicht zurückwerfen".

Außerdem gebe es im Vergleich zum letzten Frühjahr zwei Helfer: Eine Bandbreite an Testmöglichkeiten sowie die Impfungen, letztere seien der Ausweg aus der Pandemie. Ab dem 8. März steht jedem Bundesbürger pro Woche ein kostenloser Schnelltest zu. Die lokalen Testzentren stellten die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung, so Merkel.

Der 5-Schritte-Plan
  • In einem ERSTEN  SCHRITT hatte es am 1. März schon Lockerungen gegeben, beispielsweise für Friseure.

    Nun folgen diese Lockerungen:

  • ZWEITER ÖFFNUNGSSCHRITT (ab 8. März): Nach ersten Öffnungen im Schulbereich und für Friseure sollen nun auch Buch- und Blumenläden sowie Gartencenter unter Hygieneauflagen und Kundenzahlbegrenzungen ihre Türen wieder öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen gilt dies auch, aber dort werden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests für Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben. Treffen dürfen sich künftig wieder fünf Erwachsene aus zwei Haushalten, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.

  • DRITTER SCHRITT (frühestens ab 8. März): Weitere Öffnungsschritte werden abhängig gemacht vom Infektionsverlauf. Die Länder könnten demnach bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 unter Auflagen den Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten öffnen, auch kontaktfreier Sport im Außenbereich würde erlaubt. Bei Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 sollen diese Bereiche nur eingeschränkt öffnen: Im Einzelhandel etwa würden dann aber Terminshopping-Angebote erlaubt (Click and meet). Kunden müssten vorher einen Termin buchen. Ähnliches würde für Museen gelten. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, greift die Notbremse mit einer Rückkehr zu den Lockdown-Regeln, die vor dem 1. März galten.

  • VIERTER SCHRITT (frühestens ab 22. März): Voraussetzung dafür ist, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Bundesland oder der Region nach dem dritten Öffnungsschritt für zwei Wochen nicht verschlechtert hat. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport draußen werden erlaubt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnte die Außengastronomie nur mit Terminbuchung erlaubt werden. Für Theater, Kinos und Ähnliches würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 greift wieder die Notbremse.

  • FÜNFTER SCHRITT (frühestens ab 5. April): Dieser setzt wiederum eine für zwei Wochen mindestens stabile Sieben-Tage-Inzidenz seit dem vierten Öffnungsschritt voraus - rechnerisch also frühestens der 5. April. Bei unter 50 Neuinfektionen könnten im Außenbereich Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden und Kontaktsport in Innenräumen erlaubt werden. In dieser zeitlich fortgeschrittenen Phase dürfte der Einzelhandel auch schon bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter denselben Auflagen öffnen wie im dritten Schritt bei unter 50. Steigt die Inzidenz auf über 100, greift wieder die Notbremse.

 

Für Restaurants und Hotels wird eine Perspektive am 22. März diskutiert. Dann findet die nächste Corona-Konferenz statt. Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Bereiche Hotellerie, Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Schwimmbäder und Freizeit-Attraktionen wird im Zuge der Infektionslage - unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren abgewogen.


Appell zum Verzicht auf Reisen
Bund und Länder appellieren weiter, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Zudem sollen Betriebe bis zum 30. April weiter Homeoffice anbieten müssen, wo dies möglich ist.

Bund und Länder wollen zudem mit einem Härtefallfonds ein zusätzliches Angebot schaffen, um Betrieben zu helfen, für die die bisherigen Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Das Wirtschaftsministerium kündigte an, dass auch große Konzerne ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen und damit staatliche Zuschüsse zu ihren Fixkosten erhalten können. Das werde unter anderem Firmen aus dem Einzelhandel sowie der Reise- und Hotelbranche helfen.

Bund und Länder legen der Wirtschaft nun doch keine formelle Testpflicht auf. In den Beratungen habe man sich auf den Hinweis geeinigt, dass die Unternehmen als "gesamtgesellschaftlichen Beitrag" ihren am Arbeitsplatz anwesenden Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen sollten. Die Bundesregierung will Details mit der Wirtschaft voraussichtlich am Freitag beraten.