Bundestag beschließt Mehrwertsteuersenkung

Der Bundestag hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Steuererleichterungen für die Gastronomie zugestimmt. Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie sinkt auf 7 Prozent und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Bereits im April hatte sich die Regierungskoalition auf die Regelung verständigt.

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. im Vorfeld hatte diese Regelung auch für Kritik gesorgt.

Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.