Corona-Regelungen in den Bundesländern

Übersicht des DEHOGA Bundesverbands

Eine Übersicht über die geltenden Regelungen zu den Gastgewerbe-Öffnungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/

Für das Gastgewerbe in Deutschland gelten weiterhin weitreichende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Bei einer Inzidenz bis zu 100 liegt die Entscheidung zu den Corona-Maßnahmen bei den Bundesländern. Es gelten die Länderverordnungen. Ab einer Inzidenz von 100 greift das neue Infektionsschutzgesetz, die so genannte „Bundesnotbremse“.

Getestet, Geimpft, Genesen
Gemäß der Verordnung der Bundesregierung "Verordnungzur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" werden unter §2 die Begriffe Getestet, Geimpft & Genesen definiert.

Zusammengefasst in der Übersicht:

Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.

Genesene Geimpfte brauchen als Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegen muss, aber auch älter als sechs Monate sein kann, sowie ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden. Sie gelten ab dann als vollständig geimpft, das heißt, sie verlieren ihren Status nicht wie Genesene, sobald die Infektion mehr als ein halbes Jahr zurückliegt.