Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
BERLIN. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen künftig keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Der Bundestag hat dazu vergangene Woche ein entsprechendes Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts verabschiedet. Bisher mussten Kleinbetriebe schon ab 10 Mitarbeitern einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Auch Vereine sind künftig davon befreit.
Die Bundesregierung will damit kleineren Betrieben entgegen kommen, beispielsweise würden dadurch 90 Prozent aller Handwerksbetriebe Erleichterungen erhalten, weil sie keinen eigenen Datenschutzbeauftragten mehr stellen müssen. Aber: Das ganze ist kein Freifahrtsschein für einen laxen Umgang mit Daten. Die datenschützerischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen aber auch von diesen kleinen Betrieben sowie den Vereinen weiterhin eingehalten werden.
Wie sehr die DSGVO kleineren und größeren Betrieben zu schaffen macht, zeigt übrigens auch eine aktuelle branchenübergreifende Studie des Software-Anbieters Central Station CRM. Demnach haben viele Betriebe die neue Verordnung auch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten noch nicht vollständig umgesetzt - darunter auch größere Unternehmen.
