Der Harztourismus in der Corona-Krise

Positionspapier des Harzer Tourismusverbandes 22. April 2020

Mit diesem Papier haben wir uns heute an die Wirtschaftsminister der Harzanrainerländer, die kommunalen Spitzenverbände und viele weitere Multiplikatoren (IHK´s, Abgeordnete, Landesmarketinggesellschaften, etc.) gewandt. Die darin formulieren Forderungen werden derzeit auch von anderen Spitzenverbänden der Tourismusbranche verfolgt und wir denken, ein gemeinsames Vorgehen kann in dieser Situation vielleicht mehr Wirkung entfalten.

Seit Mitte März befindet sich der komplette touristische Bereich im Shutdown. Weder touristische Übernachtungskapazitäten, noch Freizeitangebote oder Veranstaltungen stehen zur Verfügung. Alle touristischen Anbieter haben ihren Betrieb eingestell. 

Auch die vor kurzem beschlossenen Lockerungen der bisherigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens ändern an dieser Situation nichts. Perspektiven ob, wann und unter welchen Bedingungen, ein Besuchs- und Reiseverkehr wieder aufgenommen werden kann, gibt es aktuell nicht. Es ist im Moment davon auszugehen, dass diese Situation mindestens bis Mitte/ Ende Mai in vollem Umfang anhält.

In dieser Zeit verlieren die Betriebe der Tourismusbranche und flankierender Dienstleistungsbereiche quasi ihre kompletten Umsätze und Einkünfte. Die Soforthilfen des Bundes und der Länder helfen in einigen Bereichen diese Verluste über einen kurzen Zeitraum zu kompensieren. Viele Unternehmen sind dennoch gezwungen zusätzliche Kredite aufzunehmen.

UND: Nicht alle Unternehmen können auf diese Soforthilfen zugreifen. Für größere Einheiten stehen statt Zuschüssen nur Kredithilfen zur Verfügung. Öffentliche bzw. mehrheitlich öffentlich getragene Einrichtungen sind von den Hilfsprogrammen ausgeschlossen. Das betrifft zahlreiche Museen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Bäder, Sport- und Gesundheitseinrichtungen, Wellnesseinrichtungen, Thermen, Wohnmobilstellplätze sowie Tourismusorganisationen. Diese sind trotz öffentlicher Trägerschaft im Geschäftsbetrieb in Größenordnungen von selbst erwirtschafteten Umsätzen und/oder Einnahmen aus Gäste- und Kurbeiträgen abhängig. Beide Quellen stehen momentan nicht zur Verfügung. Die kommunalen Träger sind weitestgehend nicht in der Lage diese Verluste auszugleichen ohne selbst umfangreich Kredite in Anspruch nehmen zu müssen.

Den kompletten Inhalt können Sie dem beigefügten Dokument als PDF entnehmen.