DTV kritisiert fehlende Abstufungen beim Infektionsschutzgesetz
ein völlig übereiltes Gesetzgebungsverfahren
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) ist unzufrieden mit der schnellen Verabschiedung der Änderungen im Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag am Mittwoch. Mit dem neuen §28 a werden Maßnahmen wie Reise- und Beherbergungsverbote, Veranstaltungsverbote, Gastronomieschließungen und Transportverbote gesetzlich als Schutzmaßnahmen im Pandemiefall festgeschrieben. Der Gesetzgeber versäume es aber, diese Schutzmaßnahmen anhand von Kriterien abzustufen.

Norbert Kunz, DTV Geschäftsführer
Dazu erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Norbert Kunz:
„Bei diesem völlig übereilten Gesetzgebungsverfahren ist nicht einmal ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten worden. Obwohl der Deutschlandtourismus zu den am stärksten betroffenen Branchen zählt, wurde der DTV nicht angehört. Nicht einmal der Tourismusausschuss des Bundestages konnte das Gesetz formal mitberaten, sondern wurde nur über eine gutachtliche Stellungnahme beteiligt.“
Auch die Art und Weise, wie die Politik „hilft“, kritisiert der DTV. Die Bundesregierung habe Novemberhilfen versprochen, um den Betrieben zu helfen. „Aber diese Hilfen sind immer noch nicht da“, so Kunz. Statt Ankündigungspolitik müsse endlich gehandelt werden. In jeder Woche verliert die Branche aktuell 1,8 Milliarden Euro an Umsatz.
