Effiziente Kälte- und Klimaanlagen

Um die Energieeffizienz zu steigern, den Kältebedarf zu mindern und die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren,  bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in gewerbliche genutzte  stationäre Kälte- und Klimaanlagen.

Was wird gefördert?
  • neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, ergänzende Komponenten und Systeme, zusätzliche Maßnahmen zum klimaschützenden Betrieb sowie Ausführungsplanungen und die Einbindung von Regenerativenergieanlagen
  • alternativ zu neuen stationären Anlagen kann auch nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-/Sole-/Luftverteilsystem) bleibt bestehen
Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigte: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
  • Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet oder ein von diesem beauftragter Contractor
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung
  • Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • stationäre Anlagen: Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme
  • Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von 500 Euro pro Luftkühler (max. 5.000 Euro), je 1.000 Euro für Integration eines oder mehrerer Wärme- bzw. Kältespeicher
  • Einbindung von Regenerativenergieanlagen: Pauschale in Höhe von 100 Euro je kWh bereitgestellter Spitzenleistung bis zum Doppelten der installierten elektrischen Antriebsleistung des Kälteerzeugers; 2.000 Euro für Installation einer neuen Solarthermieanlage zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage
  • Förderhöchstgrenze: insgesamt 150.000 Euro pro Maßnahme; für Einbindung in Regenerativanlagen max. 30.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden
  • geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online über die Antragsplattform
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist bis 31.12.2023 befristet