Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Presseinformation vom 16.04.2020

Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Schulen öffnen schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zusätzlich zu Lebens-und Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen,Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 m2Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen.

Das legt die 4. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat und mit der Einigungen aus dem gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten umgesetzt werden. Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen.

„Um die Pandemie einzudämmen, ist es wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, betonte Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen.

In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten.

Die gesamte Presseinformation können Sie als PDF downloaden.

Die 4. Verordnung ist im Tourismusnetzwerk ebenfalls zum download und nachlesen veröffentlicht.