EU-Richtlinie für Kundenbewertungen soll im Herbst kommen

Nach dem "New Deal for Consumers" müssen Unternehmen, die Bewertungen ihrer Nutzer zeigen, diese auf Echtheit prüfen und transparent darlegen, wie diese Kontrolle vorgenommen wird. Die Richtlinie verbietet, gefälschte Bewertungen abzugeben oder andere damit zu beauftragen.

Kundenbewertungen im Internet sind für die Kaufentscheidung vieler Menschen in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden – und damit auch der Anreiz, sie zu manipulieren. Die Europäische Union hat deshalb eine neue Richtlinie verhandelt, den sogenannten „New Deal for Consumers“, der eine Reihe von Regelungen zu Verbraucherbewertungen beinhaltet und noch in diesem Herbst in Kraft treten soll.
 
So müssen Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, künftig erläutern, ob und gegebenenfalls wie sie kontrollieren, ob diese tatsächlich von Verbrauchern stammen. Auch dürfen Unternehmen nicht behaupten, dass Bewertungen von echten Nutzern stammten, ohne zuvor geprüft zu haben, ob dies auch der Fall ist. „Außerdem wird es Unternehmen untersagt, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder andere hiermit zu beauftragen“, sagte Stefan Zimmermann, Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz der WirtschaftsWoche.


Das Bundeskartellamt hatte im Mai bereits eine Sektoruntersuchung zu Manipulationen bei Nutzerbewertungen eingeleitet. Für die Untersuchung will die Behörde „mehr als 50 Portale befragen, bei denen Nutzerbewertungen eine besonders wichtige Rolle spielen“, kündigte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes an. „Außerdem wenden wir uns an mehrere Anbieter von technischen Dienstleistungen für Nutzungsbewertungen“, so Mundt.