Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro wird an alle in Deutschland einkommensteuerflichtigen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber im September. Der Anspruch auf die EPP entsteht am 01. September 2022.
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heißt es:
„Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch 'EPP') von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind“ [Bundesfinanzministerium].
Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig. Allgemeine Hinweise, wie Anspruchsberechtigung sowie die Festsetzung und Anrechnung auf die Einkommensteuer finden sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
