GEMA

Gutschriftenaktion läuft auch 2021 weiter

Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das Gema-Portalweiterhin Erstattungen oder Gutschriften beantragen.

Wie wir hier bereits am 20.August zu den Reglungen der GEMA -Rückerstattung berichteten gelten die auch für 2021 nun weiter.

Die von der Gema im Dezember 2020 und im Januar 2021 gegenüber geschlossenen Betrieben (Gastronomie, Hotels, Handel, Fitnessstudios) für 2021 gestellten Rechnungen waren nach Auskunft der Gema insofern systembedingt erforderlich, weil die Gema erst nach Vorlage einer Rechnung etwa eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.