Gutschein für Freizeitveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und touristische Einzelleistungen

Absatz 1 wird umbenannt in 1a so die Forderung der Reise-Verbände

Die Änderung von Artikel 240 EBGB durch Anfügung eines §5 soll wie folgt ergänzt werden:

Gutschein für Freizeitveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und touristische Einzelleistungen

Absatz 1 wird umbenannt in 1a

Einfügen: 1b) Wenn eine touristische Einzelleistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Leistungserbringer oder Vermittler berechtigt, dem Gast einer vor dem 8. März 2020 gebuchten touristischen Leistung anstelle einer Erstattung des Preises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Keine touristische Leistung im Sinne dieses Gesetzes sind Flugreisen.

(3) Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis, den Preis der touristischen Einzelleistungoder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren oder Provisionenumfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Begründung: In der Begründung zum Gesetzentwurf wird aufgeführt, dass Veranstaltern regelmäßig bereits erhebliche Kosten für Planung, Werbung und Organisation der Veranstaltungen gehabt haben. Diese wären mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert.

Zudem wird genannt, dass die Veranstalter und Betreiber infolge der Krise auch kaum laufende Einnahmen haben und dass deshalb für viele eine existenzbedrohende Situation entstanden ist.Diese Argumente treffen ebenfalls auf alle Vermittler und Erbringer von touristischen Leistungen zu.Alle touristischen Anbieter müssen erhebliche Investment vorab leisten in z.B. Vermarktung, Buchungsabwicklung, Zahlungsabwicklung bis hin zur Betreuung des Kunden und das weit vor dem Reisezeitpunkt des Kunden.

Vermittler stellen eine attraktive und kundenfreundliche Plattform zur Verfügung, deren Attraktivität und Funktionalität stetig verbessert und auf Kundenbedürfnisse angepasst wird. Sie betreiben Vermarktung und Suchmaschinenoptimierung, die zur besseren Verbreitung des Angebots und damit zu einem erfolgreichen Abschluss einer Buchungführen, übernehmen individuelle Kundenberatung, führen Buchungen durch und kümmern sich um die weitere Kommunikation bis hin zur Betreuung des Kunden nach der Buchung.Damit sind nicht unerhebliche Vorleistungen für Personal, davon auch eigens für die Saison eingestelltes Personal, Geschäftsräume und Technik verbunden. Dafür bekommen Vermittler eine Provision, die Teil des Gesamtpreises

Durch die öffentlich-rechtliche Untersagung touristischer Leistungen sind Vermittler und Betreiber gezwungen, die bereits getätigten Zahlungen zurückzuerstatten, wodurch sie ihren Umsatz oder ihre Provision verlieren.Zugleich können keine Ersatzbuchungen vorgenommen werden. Dies führt zu einem erheblichen Einnahmeausfall bis hin zu einem Totalausfall für den Zeitraum, in dem touristische Leistungen untersagt sind.

Zugleich müssen Strukturen für die Weiterführung des Geschäfts kostenintensiv aufrechterhalten werden, da Kundenfragen, Stornierungen und Rückzahlungen zügig im Interesse der Verbraucher bearbeitet werden müssen und dafür auch keine Vergütung erhalten. Diese Umsätze lassen sich auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufholen:

Ein einmal verstrichener Buchungszeitraum ist für immer verloren.Der Abfluss von Mitteln führt bei den zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen zu dramatischen Folgen und Insolvenzen stehen unmittelbar bevor. Die bisherigen Hilfsmaßnahmen wie Kredite und Soforthilfen greifen aus verschiedenen Gründen oft nicht oder nur unzureichend.Eine Insolvenzwelle von touristischen Anbietern hätte vor allem auch Folgen für den strukturschwachen ländlichen Raum, wo der Tourismus und insbesondere der Individualtourismus einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt. Darüber hinaus istz.B. der Ferienwohnungs-, Camping-und Bootsurlaub besonders bei Familien als familiengerechte und preisgünstige Art des Urlaubs beliebt; das Massensterben von Anbietern würde das Angebot für diese Bevölkerungsgruppe massiv verschlechtern.

Die Forderungen der Verbände sind als PDF downloadbar.